Allgemeine Geschäftsbedingungen von Call a Barista Stand: 01.09.2023
Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich für Call a Barista gültig. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
Angebote
Angebote sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, immer freibleibend. Verträge sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich von Call a Barista bestätigt wurden.
Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch Call a Barista.
Preise
Es gelten ausschließlich die Preise des Angebots und der Auftragsbestätigung.
Stornierung
Kostenlose Stornierungen sind bis 60 Tage vor der Veranstaltung möglich. Bei späterer Stornierung fallen folgende Stornokosten an: 59-30 Tage = 20%, 29-10 Tage = 60%, < 10 Tage = 100% des Mindestumsatzes.
Zahlung
a) Vor Veranstaltung ist eine Anzahlung von mindestens 50% des erwarteten Auftragswerts per Überweisung zu leisten. Die Höhe der Anzahlung ist der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Die Anzahlung kann ggf. entfallen.
b) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt zur Zahlung netto Kasse fällig.
c) Bei Zahlungsverzug ist Call a Barista berechtigt, Verzugszinsen von 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8 %, zu fordern.
Fehlende oder beschädigte Gegenstände
Fehlende und beschädigte Gegenstände werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
Haftungsausschluss
a) Call a Barista haftet nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen für Schäden an Einrichtungsgegenständen, Garderobe und Gesundheit der Gäste bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
b) Der Auftraggeber ist für den Schutz des Fußbodens verantwortlich. Call a Barista übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden.
c) Schadensansprüche Dritter trägt der Auftraggeber.
d) Schadenersatzansprüche gegen Call a Barista bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
e) Bei Vermittlung fremder Dienstleistungen übernimmt Call a Barista keine Haftung.
Auf- und Abbau
Die Bar wird 1-2 Stunden vor der geplanten Bareröffnung aufgebaut. Der Abbau erfolgt nach Ende des Baristaservices oder nach Vereinbarung. Zusätzliche Kosten entstehen bei Aufbau im Freien oder am Vortag.
Parkplatz und Zugangsberechtigungen
Der Auftraggeber stellt Parkplätze und Zufahrtsberechtigungen zur Verfügung. Parkkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Müllentsorgung
Die Müllentsorgung obliegt dem Auftraggeber. Eine Entsorgung durch Call a Barista wird ggf. berechnet.
Referenzfotos & Logos
Der Auftraggeber gestattet die Verwendung von Fotos und Logos auf der Internet-Referenzseite / Social Media.
Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist immer München.
Messen / Sonstige Veranstaltungen
Mindestbestellwert pro Messetag beträgt 200 €. Preise und Mindestmengen gelten ausschließlich für München. Andere Lieferorte auf Anfrage.
Abbau/Abholung
Die Abholung erfolgt am letzten Messetag nach Messeende. Sonderabholungen werden berechnet (mind. 100 €).
Mietequipment
Der Kunde sorgt für sortierte Bereitstellung des Mietequipments nach Messeende. Bei Nichterfüllung werden anteilige Personalkosten berechnet.
Getränke
Getränke aus dem Standardsortiment werden nach Verbrauch berechnet. Geschlossene Getränkegebinde werden zurückgenommen.
Speisen
Speisen werden nach Mengenbestellung abgerechnet. Rücknahme von Lebensmitteln ist nicht möglich.
Nachbestellung
Nachbestellungen für den folgenden Messetag sind bis 13:00 Uhr möglich.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.